@all
Zuerst einmal grundsätzliches zur Haftung bei Schäden durch das gemietete Boot an Personen, Sachen und Vermögen:
Bei den einigen Versicherern am Markt ist dieser Punkt in der Privathaftpflicht bei Personen - und Sachschäden abgedeckt, daraus resultierende Vermögensschäden nicht. Hier müssen aber die Versicherungsbedingungen entsprechendes aussagen.
Unterschieden wird hier auch noch nach folgenden Kriterien:
- Führerscheinpflicht im jeweiligen Land
- KW/PS Zahl des Bootes
- Versicherungspflicht für Boote im jeweiligen Land
Generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden durch Vorsatz oder Straftat. Ebenso ist zu beachten wie bei Schäden unter Alkoholeinfluß geleistet wird.(Promillegrenzen)
Schäden am gemieteten Boot werden bisher nur durch die Privathaftpflicht Spezial der ERGO Versicherung gedeckt. Dies in einer Höhe von bis zu 50.000 Euro. Die von mir vermittelte Versicherung der ERGO unterscheidet sich in den Leistungen von der Privathaftpflicht der ERGO Direkt.
Alle weiteren Infos zur Privathaftpflicht Spezial findet Ihr in ein paar Tagen im Forenbereich "Angebote Werbepartner Sonstiges" Unterpunkt Versicherungen.
Diskussionen und Fragen dann bitte im Forenbereich "Meinungen zu Angeboten der Werbepartner".
Gruß
Hans-Jürgen




