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Elektromotor auf Dav-Gewässer erlaubt?

  • Charlie
  • 21. Oktober 2011 um 13:40
  • Charlie
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    • 21. Oktober 2011 um 13:40
    • #1

    moin moin

    ich habe hier in der nähe einen schönen kleinen dav-see. voriges jahr ist es mir gelungen eine nummer zu erhaschen die mir erlaubt dort ein boot hinzulegen um es beim angeln zu benutzen. darf ich da eigendlich einen e-motor benutzen oder wer regelt bzw. erlaubt das? gibt es generelle reglungen oder ist das gewässerspezifisch...hat wer ahnung ???:) :Danke:

    mfg charlie

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  • antonio
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    • 21. Oktober 2011 um 14:07
    • #2

    in der gewässerordnung ist dies geregelt.

    antonio

  • Charlie
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    • 21. Oktober 2011 um 14:30
    • #3

    hm .. scheint mir sehr allgemein aber ich werde mal versuchen was zu finden :Danke:

    mfg charlie

  • antonio
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    • 21. Oktober 2011 um 14:35
    • #4

    wieso allgemein.
    erst mal müßte geklärt sein ob dort boot mit motor überhaupt erlaubt ist.
    kommt eben drauf an, ob der see im nsg oder ähnlichem liegt.
    dies erfährst du bei der entsprechenden behörde vor ort.
    danach die gewässerordnung hernehmen und wenn da nichts gegenteiliges drin steht ist es erlaubt.
    wenn du nen erlaubnisschein für das gewässer hast, müßtest du auch die dazugehörige gewässerordnung haben oder aber die steht mit auf dem erlaubnisschein drauf.
    sag doch ganz einfach mal um welches gewässer es sich handelt, vielleicht kennt ja einer die bedingungen dort.

    antonio

  • Charlie
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    • 21. Oktober 2011 um 15:06
    • #5

    hm das wird keiner groß kennen viel zu klein...werd mal die nummer raussuchen...vieleicht hilft es ja weiter. dachte es gibt da eine generelle lösung für e-motoren.

    mfg charlie

  • antonio
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    • 21. Oktober 2011 um 15:29
    • #6

    du mußt doch wenn du papiere zu dem gewässer hast ne gewässerordnung haben.
    die regelt alles was mit angeln in dem gewässer zusammenhängt.
    also wenn auf dem gewässer elektromotoren generell erlaubt sind(keine regelungen bezüglich nsg usw) und in der gewässerordnung kein verbot diesbezüglich drinsteht, dann ist es erlaubt.

    antonio

  • Charlie
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    • 21. Oktober 2011 um 15:43
    • #7

    ...also in der gewässerordnung steht nicht aber auch gar nichts über die benutzung von motoren. steht nur drin das schleppangeln mit motor bzw segel verboten ist. boote die länger als 24 dort sind müssen eine genehmigung haben ..das ist alles

    mfg charlie

  • antonio
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    • 21. Oktober 2011 um 15:54
    • #8

    na da stehts doch schleppangeln mit motor verboten also darfst du den motor benutzen außer eben schleppangeln.

    antonio

  • Charlie
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    • 21. Oktober 2011 um 16:03
    • #9

    na schaun mer mal ... werde mal vorsichtshalber noch mal den besitzer anrufen ... hab irgendwo die nummer...wollte ja nur wissen wer der bestimmer bei solchen sachen ist. der see ist ja nun kein landesgewässer. der dav ist nur pächter ...wer ist denn der große bestimmer?

    mfg charlie

  • antonio
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    • 21. Oktober 2011 um 16:56
    • #10

    der pächter hat das sagen in bezug auf die regeln.
    wenn der besitzer bestimmte sachen nicht haben will, so muß er das mit dem pächter im pachtvertrag klären.
    und der pächter hat die regeln aus dem pachtvertrag umzusetzen.
    ansonsten hat der besitzer diesbezüglich nichts mehr zu sagen.
    du hast nen vertrag(erlaubnisschein) mit dem pächter und was der sagt ist für dich bindend.

    antonio

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