Wenn ein Hersteller lebenslange Garantie auf den Blank gibt ist das Leben wohl kaum auf 24 Monate beschränkt ???
Garantieanspruch Angelgeräte
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Ich befasse mich zur Zeit mit ähnlichen Problemen und habe den Eindruck, dass da, wenn überhaupt, 95% auf Kulanz durch den Händler läuft. Beim Kauf erzählen Dir die Freundlichen wer weiß was Du alles mit den Ruten zelebrieren kannst, stehst Du dann mit den Resten des Verkäuferglücks im Laden, wird Dir auch die letzte Kompetenz Deines anglerischen Lebenswerks abgesprochen.
Vieleicht mal kurz zu den Details.
Wir hatten insgesamt ca 20 Ruten im Einsatz, darunter 3 neue Sänger Inliner, bereits am 2.Tag verabschiedeten sich zwei der drei Inliner im oberen Rutenteil alle anderen Ruten bleiben unversehrt, übrigens schon seit ein paar Jahren.
Da stellt sich natürlich die Frage zum alltäglichen Gebrauch und zur Überbeanspruchung. Wenn der überwiegende Rutenanteil seit einer Reihe von Jahren die Treue hält und 2 von 3 neuen(1/2 Jahr alt) nicht, kann ich über die Zeit von einer vergleichbaren Belastung aller Ruten ausgehen, anstrengen mussten sich alle schon mal.
Damit ich hier nicht ins offene Messer laufe, ich weiß, dass ich eine 39kg Schnur nicht über die Rutenaktion zerreißen kann und nehme im allgemeinen kein Gaff zur Makrelenlandung und hatte schon früher den einen oder anderen Hänger in den steinigen Gründen der Norwegischen See ohne zerberstende Ruten mit zu erleben.
Übrigens die Ruten sollen wohl erst mal zum Hersteller zurück, Ausgang offen, ich dachte, ich hätte mit dem Laden einen Kaufvertrag abgeschlossen, in dem er zur Gewährleistung verpflichtet ist? Mal abwarten??? -
Und, wie ist es ausgegangen?
Natürlich hast Du den Vertrag mit dem Laden geschlossen, so das er zur Gewährleistung verpflichtet ist. Die dauert 2 Jahre und in den ersten 6 Monaten muss er beweisen das Du Mist gebaut hast weil da angenommen wird der Fehler war schon bei der Übergabe vorhanden. Danach musst Du beweisen das Du keinen gebaut hast und das der Fehler schon beim Kauf vorhanden war. Die Garantie von Rhino ist hingegen eine Garantie, also etwas freiwilliges vom Hersteller, nicht vom Verkäufer, im Gegensatz zur gesetzlich festgelegten Gewährleistung zu der der Verkäufer verpflichtet ist. Nach 5 Jahren ist es also ein Garantiefall und damit hat der Händler halt nichts zu schaffen, das ist Sache des Herstellers.Würde mich aber interessieren wie Rhino damit umgeht und was mit der Garantie in der Praxis dann ist.
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genau so ist es.
der händler hat damit gar nichts zu schaffen.
manche händler übernehmen die abwicklung der garantieansprüche(einschicken usw.) mit dem hersteller bei guten kunden. dies ist aber ne komplett freiwillige sache von seiten des händlers und er muß es nicht tun.
und der hersteller wird in der regel auch prüfen ob es ne garantiesache ist.
grade bei kohlefaserruten passiert es eben schnell mal, daß durch einen schlag auf den blank, der nicht mal bemerkt werden muß, dieser dann eben bei auch geringer belastung bricht.(aufschlagen auf die reeling etc).
und lebenslang ist auch nicht gleich bei jedem hersteller, da mußt du die garantiebedingungen mal genauer lesen, es kann nämlich sein, daß dort ne konkrete jahreszahl noch mal angegeben ist.
wenn jedoch kein eigenverschulden vorliegt, wird das in der regel durch die hersteller, die eine solche garantie geben auch im rahmen der garantiebedingungen abgewickelt.
also die rute einschicken zum hersteller oder eben wenn dein händler dies für dich tut, sie zum händler bringen.antonio
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@ Kai - wie es ausgegangen ist? Still ruht der oder die See.
Für mich ist die Häufung (2 von 3 Ruten) Sachmangelbeweis genug, der Händler oder Hersteller sieht das natürlich anders. Ich werde in dieser Sache nicht weiter aktiv werden.
Für mich waren es knapp 60€ Schaden, ich werde es in meinem zukünftigen Einkaufsverhalten berücksichtigen. Wenn ich keinen oder nicht den gewünschten Service erhalte, kann ich auch bei jedem x-beliebigen anderen Händler, egal wo, einkaufen. Den Hersteller werde ich zukünftig bei Rutenkäufen ignorieren, ich hätte zumindest eine angemessene Reaktion von beiden , Händler wie auch Hersteller, auf meine Reklamation erwartet.
Eines gilt es dabei aber noch zu bedenken, denn Händler und Hersteller haben bei ihren Preiskalkulationen derartigen Regress einkalkuliert und so gering sind die Margen bei Angelerzeugnissen nicht. -
wie schon gesagt der händler hat damit gar nix zu tun einzig und allein der hersteller.
der händler kann einzig und allein das teil zum hersteller schicken als kundenservice.antonio
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Vielleicht waren das ja Königsmakrelen............
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@ antonio - der Händler ist nicht raus, schon wegen des Kaufvertrags nicht.
Vielleicht mal hier lesen
http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reklamation-und-umtausch/ -
micha du darfst nicht die gesetzliche gewährleistung mit der garantie des herstellers durcheinanderwirbeln.
der händler ist nur zur gewährleistung verpflichtet, mehr nicht.
alles was die garantie des herstellers angeht ist also mit dem hersteller zu klären.
also wenn die gesetzliche gewährleistungsfrist abgelaufen ist, ist der händler raus.
auch in deinem link steht nichts anderes.antonio
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Und das hatte ich auch schon erklärt. Die Gewährleistung sagt 6 Monate muss der Händler dafür gerade stehen und Dir beweisen das es kein Fehler war der beim Kauf vorhanden war. Nach 6 Monaten hast Du dann noch 18 Monate Gewährleistungszeit in der Du dem Händler beweisen musst das es einer war. Sprich von 2 Jahren gesetzlicher Gewährleistung muss der Händler nur 6 Monate aktiv werden, danach musst Du ihm erst einmal beweisen das es ein Fehler war der schon beim Kauf vorhanden war. Wenn DU das gemacht hast, dann muss er aktiv werden.
Nach den 2 Jahren hat der Händler nichts mehr damit zu tun, außer eben evt. Dir den Gefallen zu tun das dem Hersteller zukommen zu lassen. Aber das macht er freiwillig. Von daher hat Micha einen sehr guten Händler, da der nach 5 Jahren noch sowas für ihn macht, obwohl er gar nichts mehr damit zu tun hat. Den kann man nur empfehlen. Denn Garantie ist nur etwas das der Hersteller freiwillig verspricht und nur der ist dafür verantwortlich. Dem Händler geht die Garantie so gesehen gar nichts an.
Und das der Händler sowas einkalkuliert hat glaube ich auch nur bedingt. Der hat evt. Kulanz einkalkuliert, also Dir freiwillig entgegen zu kommen, aber bei Gewährleistung hat er ja auch seinen Anspruch gegen den Hersteller. Von daher kalkuliert er da sicher nicht den vollen Ausfall mit ein sondern nur Kosten wie abholen lassen, Versand, ect. Micha sieht es ein wenig sehr naiv und hat scheinbar keine Ahnung wie entgegenkommen der Händler ist und das der Händler einen guten Service liefert.
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