@ antonio - mir ging es auch weniger um das Durcheinanderwirbeln der Begriffe als vielmehr um mein Anliegen, dass 2 von 3 gleichen Ruten (Inliner Sänger)beim Angeln zerbrachen und durchaus ein Sachmangel schon beim Kauf vorlag, weil deren Einsatz sich in keiner Weise von den restlichen15-20 eingesetzten Ruten unterschied, die alle hielten.
Unter diesen Umständen kommt dann doch der Verkäufer in die Pflicht, da der Verkaufstag noch keine 6 Monate zurücklag, somit also die "mängelfrei"-Beweislast bei ihm liegt, da hast Du völlig Recht.
@ Kai- ich will keine Gewährleistung nach 5 Jahren, sondern nach 4 Monaten vom Händler und wenn der dem nicht nachkommt, bin ich mir nicht so sicher, ob man den empfehlen kann, ich wäre da zurückhaltender.
Der Hamburger Stammtisch ist geplant am 14.11.2025 oder 21.11 2026
Bitte mit abstimmen, wer noch dazu kommen möchte.
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