@ antonio - mir ging es auch weniger um das Durcheinanderwirbeln der Begriffe als vielmehr um mein Anliegen, dass 2 von 3 gleichen Ruten (Inliner Sänger)beim Angeln zerbrachen und durchaus ein Sachmangel schon beim Kauf vorlag, weil deren Einsatz sich in keiner Weise von den restlichen15-20 eingesetzten Ruten unterschied, die alle hielten.
Unter diesen Umständen kommt dann doch der Verkäufer in die Pflicht, da der Verkaufstag noch keine 6 Monate zurücklag, somit also die "mängelfrei"-Beweislast bei ihm liegt, da hast Du völlig Recht.
@ Kai- ich will keine Gewährleistung nach 5 Jahren, sondern nach 4 Monaten vom Händler und wenn der dem nicht nachkommt, bin ich mir nicht so sicher, ob man den empfehlen kann, ich wäre da zurückhaltender.
Garantieanspruch Angelgeräte
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micha hier ging es aber um garantieansprüche wenn ein hersteller mit lebenslanger garantie wirbt.
antonio
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antonio - war wohl ein Missverständnis, sorry
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Auch bei mir. Ich bin vom ersten Post jetzt ausgegangen in dem es nach 5 Jahren passiert war. Bei 4 Monaten hast Du vollkommen recht, da muss der Händler DIR nachweisen das es kein Fehler war der schon beim Kauf vorhanden ist.
Hatte den ganzen Thread gestern gelesen und Dich jetzt eben mit dem Ersteller verwechselt der nach 5 Jahren bei lebenslanger Rhino Garantie den Bruch hatte. Dachte jetzt das es bei Dir die Rhino waren. Daher auch in meinem ersten Post das Interesse wie es ausgegangen ist mit Rhinos lebenslanger Garantie. Habe jetzt aber festgestellt (durch nochmal nachschauen) das Du Sänger Ruten ohne lebenslange Garantie hast.
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