@ antonio - mir ging es auch weniger um das Durcheinanderwirbeln der Begriffe als vielmehr um mein Anliegen, dass 2 von 3 gleichen Ruten (Inliner Sänger)beim Angeln zerbrachen und durchaus ein Sachmangel schon beim Kauf vorlag, weil deren Einsatz sich in keiner Weise von den restlichen15-20 eingesetzten Ruten unterschied, die alle hielten.
Unter diesen Umständen kommt dann doch der Verkäufer in die Pflicht, da der Verkaufstag noch keine 6 Monate zurücklag, somit also die "mängelfrei"-Beweislast bei ihm liegt, da hast Du völlig Recht.
@ Kai- ich will keine Gewährleistung nach 5 Jahren, sondern nach 4 Monaten vom Händler und wenn der dem nicht nachkommt, bin ich mir nicht so sicher, ob man den empfehlen kann, ich wäre da zurückhaltender.
Magdeburger Angeltage am 8.-9. November 2025 wir sind dabei in Halle 1
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