Die 4,7% gelten für alkoholische Getränke, nicht für Bier. Bei Bier sind % egal.
Ist komisch, ist aber so!Gruß Peter
:eek::eek::eek::eek:
Das ist ja fast kaum zu glauben :confused:;):cool:
Die 4,7% gelten für alkoholische Getränke, nicht für Bier. Bei Bier sind % egal.
Ist komisch, ist aber so!Gruß Peter
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Das ist ja fast kaum zu glauben :confused:;):cool:
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Das ist ja fast kaum zu glauben :confused:;):cool:
Kannste aber ruhig !
Denn es ist so !!
Zitat :
2 Liter Bier mit mehr als 2,5 Volumenpro- zent Alkohol oder 2 Liter sonstige alkohol- ische Getränke mit mehr als 2,5 und höchstens 4,7 Volumenprozent Alkohol. Dies bedeutet, dass Sie zum Beispiel 5 Liter Bier abgabenfrei einführen können, wenn Sie sonst keine alkoholischen Getränke mitbringen.
Zitat Ende
Frei übersetzt heißt das : Bier ist erst solches, ab mehr als 2,5 vol%.
Die Grenze nach oben setzt dann der Braumeister !
Sonstige alkoholische Getränke (habe jetzt keine Ahnung welche das sein könnten. Vielleichrt
kann jemand mal ein Beispiel geben ! ?) sind somit definiert mit einem
vol& zwischen mehr als 2,5 und höchstens 4.7 vol%
Diese Zahlenangabe richtet sich nur auf die sonstigen Alk-Getränke.
Und nicht wie vielfach fälschlich angenommen auf das Bier !!!!!
Mein Zitat und alles andere kann man hier nachlesen :
http://www.toll.no/templates_TAD/…&epslanguage=de
Geil, geil, geil.
Ich danke Dir für die ausführliche Antwort!!! Ich glaube, ich nehme ein bißchen Bier mehr mit. Und melde es dann natürlich an.
Gruß
Björn
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