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  1. Norwegen Angelfreunde, Freunde geben Auskunft
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  3. Einreisetipps / Zoll

Der Zoll und die Verzollten

  • Micha cb59
  • 2. März 2011 um 20:14

Magdeburger Angeltage am 8.-9. November 2025 wir sind dabei in Halle 1

 

Hier könnt ihr darüber diskutieren. Klick

  • Nisse
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    • 7. Juli 2011 um 08:26
    • #281

    Das würde praktisch bedeuten, dass ich bei einer "Übermenge" Zigaretten in Dänemark bereits Zoll bezahlen muss und in Norwegen nochmal ???:)

  • nordfisker1.jpg

  • norge99
    einfach nur Norwegenfreund
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    • 7. Juli 2011 um 08:34
    • #282

    nee nee , Nisse
    schau mal hier
    http://www.zoll.de/c0_reise_und_p…b_eg/index.html

    und

    http://www.zoll.de/e0_downloads/d…nnerhalb_eu.pdf


  • Nisse
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    • 7. Juli 2011 um 08:41
    • #283

    :Danke:


    Bin sehr beruhigt :)

  • djsteven
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    • 7. Juli 2011 um 10:35
    • #284

    norge99 hat das Richtige verlingt :baby:

    Ich habe letzte Woche mit den entsprechenden Zollbehörden telefoniert, um zu klären was ich alles nach Schweden ausführen darf, über DK.

    generell ist zu sagen, alles ist zollfrei, außer Güter auf die Verbrauchssteuern erhoben werden. (Tabak, Alkohol, Benzin, Kaffee)
    Die persönliche zollfreie Grenze dazu regeln die Bestimmungen der EU, im zweiten Link von norge99 zu sehen.

    Gruß Steven


    Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie dann ihren Standpunkt.

    Man kann den Sonnenschein nicht verbieten. Man kann nur dafür sorgen, dass andere im Schatten stehen.

  • Micha cb59
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    • 7. Juli 2011 um 10:47
    • #285

    Wie ist das zu verstehen? Auszug Zollbestimmungen Zoll Norwegen. Bedeutet das, das in Deutschland versteuerte alkoholische Getränke (<60%) (Kassenbon mit MwSt) nur unter die Wertgrenze (6000 NOK) und nicht unter die Mengengrenze, nur zollfrei (taxfree) erworbener unter die Mengenbegrenzung fällt?


    Reisefreigrenzen (Wertgrenzen)

    Wenn Sie sich vor der Einreise mindestens 24 Stunden außerhalb Norwegens aufgehalten haben, können Sie Waren im Gesamtwert von bis zu 6000 norwegischen Kronen (NOK) abgabenfrei einführen. Wenn Sie sich vor der Einreise weniger als 24 Stunden außerhalb Norwegens aufgehalten haben, können Sie einmal im Laufe von 24 Stunden Waren im Gesamtwert von bis zu 3000 norwegischen Kronen (NOK) abgaben- frei einführen. Wenn Sie Alkohol und alkohol- haltige Getränke und/oder Tabakwaren einführen wollen, müssen Sie nachweisen können, dass Sie diese Waren in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) gekauft und die inländischen Abgaben hierfür entrichtet haben. Die Waren dürfen also nicht in einem Duty-free-Laden gekauft worden sein.

    Für die Einfuhr von anderen Nahrungsmitteln als alkoholfreien Erfrischungsgetränken, Schokolade und Süßwaren ist das Mindestalter für die abgabenfreie Einfuhr 12 Jahre.

    Mengengrenzen für die abgabenfreie Einfuhr („Duty-free-Waren“)

    Im Rahmen der Wertgrenze von 6000 bzw. 3000 NOK und unter Beachtung der Bestimmungen über die Länge des Aufenthaltes außerhalb Norwegens (24-Stunden-Regel, siehe oben) können Sie folgende Waren abgabenfrei einführen:

    • 1 Liter alkoholische Getränke mit mehr als 22 und höchstens 60 Volumenprozent Alkohol und 1,5 Liter alkoholische Getränke mit mehr als 2,5 und höchstens 22 Volumen- prozent Alkohol oder 3 Liter alkoholische Getränke mit mehr als 2,5 und höchstens 22 Volumenprozent Alkohol und
    • 2 Liter Bier mit mehr als 2,5 Volumenpro- zent Alkohol oder 2 Liter sonstige alkohol- ische Getränke mit mehr als 2,5 und höchstens 4,7 Volumenprozent Alkohol. Dies bedeutet, dass Sie zum Beispiel 5 Liter Bier abgabenfrei einführen können, wenn Sie sonst keine alkoholischen Getränke mitbringen.
    • 200 Zigaretten oder 250 Gramm andere Tabakwaren und
    • 200 Blatt Zigarettenpapier.

    Freiheit ist das einzige Ding, das man nicht haben kann, wenn man nicht gewillt ist, es anderen zu geben.
    William Allan White

    Einmal editiert, zuletzt von MacGyver (7. Juli 2011 um 11:03) aus folgendem Grund: Bild entfernt! Copyright!

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    • 7. Juli 2011 um 11:09
    • #286
    Zitat von Micha cb59

    Wie ist das zu verstehen? Auszug Zollbestimmungen Zoll Norwegen. Bedeutet das, das in Deutschland versteuerte alkoholische Getränke (<60%) (Kassenbon mit MwSt) nur unter die Wertgrenze (6000 NOK) und nicht unter die Mengengrenze, nur zollfrei (taxfree) erworbener unter die Mengenbegrenzung fällt?


    [...]



    Die Mengenbegrenzung für Alkohol gilt nur innerhalb der Wertgrenze von 6000 NOK.
    Das heisst: Du darfst z.B. keine Literflasche eines edlen Weines im Wert von über 6000 NOK abgabenfrei einführen.

    Gruß Torsten (ohne "h") :wave:

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    • 7. Juli 2011 um 11:27
    • #287

    Genau so !
    Du hast eine Kamera gekauft, die 5900 NOK kostet, dann darfst du nur noch weiter Waren im Wert von 100 NOK (z.b drei Büchsen Bier) einführen.
    Wenn Du aber nur Alkohol und Tabak einführen willst, dann gilt nicht nur die 6000 NOK Grenze, sonder zusätzlich diese :

    1 Liter alkoholische Getränke mit mehr als 22 und höchstens 60 Volumenprozent Alkohol und 1,5 Liter alkoholische Getränke mit mehr als 2,5 und höchstens 22 Volumen- prozent Alkohol oder 3 Liter alkoholische Getränke mit mehr als 2,5 und höchstens 22 Volumenprozent Alkohol und
    2 Liter Bier mit mehr als 2,5 Volumenpro- zent Alkohol oder 2 Liter sonstige alkohol- ische Getränke mit mehr als 2,5 und höchstens 4,7 Volumenprozent Alkohol. Dies bedeutet, dass Sie zum Beispiel 5 Liter Bier abgabenfrei einführen können, wenn Sie sonst keine alkoholischen Getränke mitbringen.
    200 Zigaretten oder 250 Gramm andere Tabakwaren und
    200 Blatt Zigarettenpapier.

    welche Grenze zu erst erreicht wird gilt ! dies gilt für verbrauchssteuerpflichtige Waren !

    Gruß Steven


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    Man kann den Sonnenschein nicht verbieten. Man kann nur dafür sorgen, dass andere im Schatten stehen.

  • Gast5
    Gast
    • 7. Juli 2011 um 11:28
    • #288
    Zitat von MacGyver

    Die Mengenbegrenzung für Alkohol gilt nur innerhalb der Wertgrenze von 6000 NOK.
    Das heisst: Du darfst z.B. keine Literflasche eines edlen Weines im Wert von über 6000 NOK abgabenfrei einführen.




    Ich denke nicht, dass Zöllner erkennen das Eine Flasche Wein ein Wert über 750€ hat!

  • MacGyver
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    • 7. Juli 2011 um 11:32
    • #289
    Zitat von trira

    Ich denke nicht, dass Zöllner erkennen das Eine Flasche Wein ein Wert über 750€ hat!



    Viele Zöllner sind nicht so doof wie Du sie gerne hättest.;)

    Ausserdem musst den Wert des Alkohols nachweisen können. (steht auch so im Text)

    Gruß Torsten (ohne "h") :wave:

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  • Gast5
    Gast
    • 7. Juli 2011 um 11:54
    • #290
    Zitat von MacGyver

    Viele Zöllner sind nicht so doof wie Du sie gerne hättest.;)

    Ausserdem musst den Wert des Alkohols nachweisen können. (steht auch so im Text)



    1. Finde ich die Zöllner nicht doof und glaube auch nicht das Sie doof sind!!!

    Nur bei einer normalen Kontrolle, wird eine Flasche Wein nicht unbedingt nach dem Wert taxiert, dass ist völliger Blödsinn!!!
    Ich bin ein " Freund" der Zöllner, denn die sind eigentlich viel netter u. freundlicher als oft dargestellt. Ich habe einige Gruppen erlebt, die bei der Kontrolle gefragt wurden ob sie zuviel Alkohol mit hätten. Als Antwort: Ja ca. 5o Liter Bier. Wir bleiben mit 4 Mann 14 Tage. Antwort Zöllner: Schönen Urlaub und Perti Heil!!! So gehts auch....soll aber kein Freifahrtsschein sein!

    Wichtig ist, dass klar erkennbar ist, dass es sich um Eigenbedarf im Rahmen handelt und das Ehrlich geantwortet wird. Einige Member haben in den letzten Wochen diese Erfahrung in Kristiansand gemacht.

    An dieser Stelle sei noch gesagt, die Zöllner, die so handeln riskieren Ihren Job!

    Ich schmuggel nichts mehr, seit dem ich hier lebe. Wenn ich etwas zuviel habe, verzolle ich es und fertig.

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