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  1. Norwegen Angelfreunde, Freunde geben Auskunft
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Der Zoll und die Verzollten

  • Micha cb59
  • 2. März 2011 um 20:14

Magdeburger Angeltage am 8.-9. November 2025 wir sind dabei in Halle 1

 

Hier könnt ihr darüber diskutieren. Klick

  • Micha cb59
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    • 10. März 2011 um 12:00
    • #101

    Ich habe es mal eingeblendet

    Bier mit mehr als 2,5 Vol.-% Alkohol oder andere alkoholische Getränke mit mehr als 2,5 Vol.-% und höchstens 4,7 Vol.- % Alkohol

    Man kann es in der Tat so lesen, als gelte die Marke für Bier >2,5%alc,

    Irretierend ist die "Sonderbehandlung" des Bieres ohne Festsetzung der Obergrenze alc-Gehalt

    Bsp.:

    Wenn ich mit Apfelwein 2,8% hantiere, ist das ein Unterschied zu Weißwein 11% alc. (sonstige Getränke)

    Wenn ich ein leichtes Schankbier 3,1 % habe und schweres Bockbier 9% vergleiche, wäre es egal???

    Bier ist Bier :confused:


    Freiheit ist das einzige Ding, das man nicht haben kann, wenn man nicht gewillt ist, es anderen zu geben.
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  • antonio
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    • 10. März 2011 um 12:12
    • #102
    Zitat von Micha cb59

    Ich habe es mal eingeblendet

    Bier mit mehr als 2,5 Vol.-% Alkohol oder andere alkoholische Getränke mit mehr als 2,5 Vol.-% und höchstens 4,7 Vol.- % Alkohol

    Man kann es in der Tat so lesen, als gelte die Marke für Bier >2,5%alc,

    Irretierend ist die "Sonderbehandlung" des Bieres ohne Festsetzung der Obergrenze alc-Gehalt

    Bsp.:

    Wenn ich mit Apfelwein 2,8% hantiere, ist das ein Unterschied zu Weißwein 11% alc. (sonstige Getränke)

    Wenn ich ein leichtes Schankbier 3,1 % habe und schweres Bockbier 9% vergleiche, wäre es egal???

    Bier ist Bier :confused:


    Alles anzeigen

    man kann nicht nur es ist so.
    laß doch mal das oder weg und mach zwei sätze draus.
    also ganz eindeutig bei bier gibt es die 4,7% grenze nicht.

    antonio

  • flocke66
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    • 11. März 2011 um 07:13
    • #103
    Zitat von Matze9mib

    Ich sehe es so, dass ab 4,7 % nicht mehr von Bier die Rede ist, sondern von alkoholischen Getränken. Somit fällt Bier ab 4,8% unter alkoholische Getränke. Und glaubt mir, ich lese viele Gesetzte und Vorschriften und muss teilweise dreimal nachlesen.
    Aber alles kein Problem, beim nächsten anlanden in Kristiansand werd ich die Sache genau klären.

    klaus

    Oder du rufst mal eben beim Zoll an, oder noch besser ich ruf die Dame an, die damals mein Boot beschlagnahmt hat.......:eek: Die wird es ja ma besten wissen.....oder auch nicht:confused:

    Originalauszug norwegischer Zoll nachzulesen unter

    http://www.toll.no/templates_TAD/Art...epslanguage=no

    "2 Liter Bier mit mehr als 2,5 Volumenpro- zent Alkohol oder 2 Liter sonstige alkohol- ische Getränke mit mehr als 2,5 und höchstens 4,7 Volumenprozent Alkohol. Dies bedeutet, dass Sie zum Beispiel 5 Liter Bier abgabenfrei einführen können, wenn Sie sonst keine alkoholischen Getränke mitbringen. "

    "Nichtstun macht nur dann Spaß, wenn man eigentlich viel zu tun hätte" (Noel Coward)

    http://www.knurris-angeltouren.de/service.html

  • Gast-KdA
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    • 11. März 2011 um 08:31
    • #104

    Im Nachbarforum wurde schon mal eine Anfrage an den Zoll gestellt und dort kam die Antwort das Bier nicht zu den alkoholischen Getränken zählt, also der Alkgehalt egal ist.

  • Toni
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    • 11. März 2011 um 08:31
    • #105
    Zitat von flocke66

    Originalauszug norwegischer Zoll nachzulesen unter

    http://www.toll.no/templates_TAD/Art...epslanguage=no

    "2 Liter Bier mit mehr als 2,5 Volumenpro- zent Alkohol oder 2 Liter sonstige alkohol- ische Getränke mit mehr als 2,5 und höchstens 4,7 Volumenprozent Alkohol. Dies bedeutet, dass Sie zum Beispiel 5 Liter Bier abgabenfrei einführen können, wenn Sie sonst keine alkoholischen Getränke mitbringen. "



    Wieso 5 Liter Bier?
    2 Liter Bier oder andere Getränke mit 2,5 bis 4,7Vol%!
    Wie kommst du auf 5 Liter?

    Grüße aus dem schönen Sachsen

    Frank

    xx#,

  • Ted22
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    • 11. März 2011 um 08:37
    • #106

    -> Dies bedeutet, dass Sie zum Beispiel 5 Liter Bier abgabenfrei einführen können, wenn Sie sonst keine alkoholischen Getränke mitbringen.

    Kannst du hier nachlesen:
    http://toll.no/templates_TAD/…&epslanguage=en

  • Micha cb59
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    • 11. März 2011 um 08:50
    • #107

    Ich denke zum Thema Bier ist fast alles gesagt und ich warte noch auf Suses Recherche beim norwegischen Zoll. Sie sprüht vor Ehrgeiz, wenn ich Ihr letztes posting richtig deute und das ist gut so.:Danke:


    Eine Sache haben wir hier noch nicht besprochen und das ist die Ausfuhr aus Norwegen. Ich hatte bei der Ausreise auch noch nie Zollkontakt.

    Dabei ist das Thema Fisch eindeutig in den Zollbestimmungen erklärt, wenn es dazu Erläuterungen bedarf, nur zu.

    Ich möchte mal ein Thema aufgreifen, das sich mir nicht endgültig erschließt.

    Meist in den Hafenstädten gibt es die Möglichkeit zollfreie? (oder umsatzsteuerfreie?) Waren einzukaufen (Bekleidung und sonstige relativ hochwertige Dinge). Wie läuft so ein Kauf ab und was gilt es dabei zu beachten, wo verzolle oder versteuere derartige Produkte. ???:)

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  • MacGyver
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    • 11. März 2011 um 12:45
    • #108

    Du meinst sicher die "Tax-free" Shops. Meines Wissens nach betrifft das die Umsatzsteuer. Ich hatte mir in Bergen z.B. einen Norwegen-Pullover gekauft. Die Verkäuferin gab mir beim Kauf ein Formular. Mit diesem konnte ich dann auf der Fähre mir die Steuer erstatten lassen.

    Guckst Du: Klick!

    Gruß Torsten (ohne "h") :wave:

    [SIGPIC][/SIGPIC]


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  • Micha cb59
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    • 11. März 2011 um 13:15
    • #109

    :Danke: Torsten, genau die meinte ich.

    Aber wie geht die Geschichte weiter, ich habs ja nach der Einlösung des Ladentickets auf der Fähre "Netto" und zollfrei erworben.

    Dann führe ich es so in D ein und der Kollege vom deutschen Zoll verlangt noch die USt (19%) in Deutschland auf diese(n) Artikel ???

    Freiheit ist das einzige Ding, das man nicht haben kann, wenn man nicht gewillt ist, es anderen zu geben.
    William Allan White

  • MacGyver
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    • 11. März 2011 um 13:32
    • #110
    Zitat von Micha cb59

    :Danke: Torsten, genau die meinte ich.

    Aber wie geht die Geschichte weiter, ich habs ja nach der Einlösung des Ladentickets auf der Fähre "Netto" und zollfrei erworben.

    Dann führe ich es so in D ein und der Kollege vom deutschen Zoll verlangt noch die USt (19%) in Deutschland auf diese(n) Artikel ???



    Wenn Du mit dem Auto kommst, hast Du eine Freigrenze von 300 Euro. Wenn Du mit Schiff (Oslo-Kiel) oder Flugzeug einreist sogar 430 Euro.

    Die Freigrenzen findest Du hier: Klick!

    Gruß Torsten (ohne "h") :wave:

    [SIGPIC][/SIGPIC]


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