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  1. Norwegen Angelfreunde, Freunde geben Auskunft
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Kalmare - fallen die unter die 15kg Regelung?

  • freddy
  • 24. Februar 2011 um 21:39
  • turistfisker
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    • 25. Februar 2011 um 22:02
    • #21

    Ich möchte das gerne glauben, dass bei den 15 kg wirklich nur Fische und nicht all das andere Meeresgetier gemeint sind...

    Aber die Aussage

    Zitat von trira


    ...
    Wenn alles Deinem Privaten Verbrauch dient, ist es völlig unwichtig wieviel Kalamare Du nach Deutschland ausführst, es muß aber sicher glaubwürdig sein.
    ...

    ist nicht ganz vollständig. Insgesamt gilt dann trotzdem noch die Wertobergrenze von NOK 5000,-.
    Das steht hier ausdrücklich geschrieben:

    http://toll.no/templates_TAD/…&epslanguage=no

  • nordfisker1.jpg

  • Gast5
    Gast
    • 26. Februar 2011 um 00:10
    • #22
    Zitat von turistfisker

    Ich möchte das gerne glauben, dass bei den 15 kg wirklich nur Fische und nicht all das andere Meeresgetier gemeint sind...

    Aber die Aussage



    ist nicht ganz vollständig. Insgesamt gilt dann trotzdem noch die Wertobergrenze von NOK 5000,-.
    Das steht hier ausdrücklich geschrieben:

    http://toll.no/templates_TAD/…&epslanguage=no

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    Die 5000 Nok stehen für Zollfreiheit für Warenausfuhr! Kalamae sind keine Zollwaren!!! Bei den 5000 Nok geht es um Ausfuhr von Norwegischen Handelsgütern, wobei auch hier deferenziert werden muß.
    Kalamare in einer Größenordnung von z.B. 20 Kilo, die ich selber gefangen habe, besteht nach einem norwegischen Zollnachweis, ohne das ich es verzollen mußte, keine Einfuhrbestimmung.

    Solange alles im Normbereich ist, sagen weder die Norweger noch der DÄNISCHE ZOLL etwas. Die Deutschen kontrollieren eh nicht, wie denn auch.
    VG

  • turistfisker
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    Beiträge
    61
    • 26. Februar 2011 um 00:35
    • #23
    Zitat von trira

    Die 5000 Nok stehen für Zollfreiheit für Warenausfuhr! Kalamae sind keine Zollwaren!!! Bei den 5000 Nok geht es um Ausfuhr von Norwegischen Handelsgütern, wobei auch hier deferenziert werden muß.
    Kalamare in einer Größenordnung von z.B. 20 Kilo, die ich selber gefangen habe, besteht nach einem norwegischen Zollnachweis, ohne das ich es verzollen mußte, keine Einfuhrbestimmung.

    Solange alles im Normbereich ist, sagen weder die Norweger noch der DÄNISCHE ZOLL etwas. Die Deutschen kontrollieren eh nicht, wie denn auch.
    VG

    Ich kann deine Fachkompetenz nicht beurteilen, aber vlt. gibt es ja einen Unterschied zwischen Waren und Zollwaren... kann aber dahingestellt bleiben. Und zwar deshalb, weil Gesetzes-oder Vorschrifteninterpretationen finden im nächsten Schritt erst wieder vor Gericht statt. Da das niemand wirklich will, hatte Freddy die Frage im Sinne von Wissen als Rechtssicherheit präzisiert... Also halte ich mich zunächst mal an den Wortlaut der Bestimmungen.

    Anders gesagt, was die Norweger erlauben, muss für den deutschen Staatsbürger in Deutschland nicht zwangsläufig auch erlaubt sein. Hier sieht es nämlich so aus:

    Jeder EU-Bürger kann aus anderen Ländern der EU, einschließlich Norwegen, zollfrei maximal 20 kg Fischprodukte zum privaten Verbrauch nach Deutschland einführen. Das ist eine absolute Obergrenze. Nachlesen kann man/frau das hier:

    http://www.zoll.de/faq/reiseverke…index.html#vub7

    Das heißt wiederum: Habe ich 15 kg Dorschfilet + 5 kg Räucherlachs + 1 Heilbutt von 10 kg im Stück bei der Ausreise aus Norwegen dabei, halte ich zwar die norwegischen Bestimmungen ein, liege aber mit 10 kg schon im Bereich der Deklarierungspflicht für die Einreise/Rückkehr nach Deutschland. Dazu müßte ich außerdem einen Übergang mit Grenzveterinärstelle benutzen.


    Ich mag nicht unbedingt streiten, aber Glauben hilft uns im Zweifelsfall nicht weiter.

  • Gast5
    Gast
    • 26. Februar 2011 um 00:45
    • #24
    Zitat von turistfisker

    Ich kann deine Fachkompetenz nicht beurteilen, aber vlt. gibt es ja einen Unterschied zwischen Waren und Zollwaren... kann aber dahingestellt bleiben. Und zwar deshalb, weil Gesetzes-oder Vorschrifteninterpretationen finden im nächsten Schritt erst wieder vor Gericht statt. Da das niemand wirklich will, hatte Freddy die Frage im Sinne von Wissen als Rechtssicherheit präzisiert... Also halte ich mich zunächst mal an den Wortlaut der Bestimmungen.

    Anders gesagt, was die Norweger erlauben, muss für den deutschen Staatsbürger in Deutschland nicht zwangsläufig auch erlaubt sein. Hier sieht es nämlich so aus:

    Jeder EU-Bürger kann aus anderen Ländern der EU, einschließlich Norwegen, zollfrei maximal 20 kg Fischprodukte zum privaten Verbrauch nach Deutschland einführen. Das ist eine absolute Obergrenze. Nachlesen kann man/frau das hier:


    http://www.zoll.de/faq/reiseverke…index.html#vub7


    Das heißt wiederum: Habe ich 15 kg Dorschfilet + 5 kg Räucherlachs + 1 Heilbutt von 10 kg im Stück bei der Ausreise aus Norwegen dabei, halte ich zwar die norwegischen Bestimmungen ein, liege aber mit 10 kg schon im Bereich der Deklarierungspflicht für die Einreise/Rückkehr nach Deutschland. Dazu müßte ich außerdem einen Übergang mit Grenzveterinärstelle benutzen.


    Ich mag nicht unbedingt streiten, aber Glauben hilft uns im Zweifelsfall nicht weiter.

    Alles anzeigen


    Also: 15 Kilo Dorschfilet und 10 Kilo Heilbutt sind nach norwegischem Gesetz zollfrei, da der Heibutt ein Trophäenfisch ist. Dieses gilt auch für Deutschland. Deine 5 Kilo Räucherlachs, die ggf. gekauft sind, kannst Du ohne Probleme einführen.

    Glaube mir bitte eins, wenn Norge das OK gibt, gibt es kein Problem in Deutschland!

    Ich kenne auch keine Zollkontrolle in Deutschland, davon mal ganz abgesehen, in Dänemark schon, aber aus eigener Erfahrung,.. ein Zollbeleg von Norwegen und alles ist ok.

    Wir angeln und wiegen nicht Gold, Gott sei Dank!!!:wave::wave:

  • turistfisker
    Angelfreund
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    61
    • 26. Februar 2011 um 00:53
    • #25
    Zitat von trira


    ...
    Glaube mir bitte eins, wenn Norge das OK gibt, gibt es kein Problem in Deutschland!
    ...


    Nein, ich glaube dir nicht. Glaube hilft nicht. Und ich wette 1: 1 Mrd., dass du auch nicht die Strafe zahlst für den, der erwischt wird.

  • Gast5
    Gast
    • 26. Februar 2011 um 01:07
    • #26
    Zitat von turistfisker

    Nein, ich glaube dir nicht. Glaube hilft nicht. Und ich wette 1: 1 Mrd., dass du auch nicht die Strafe zahlst für den, der erwischt wird.



    Dann glaube mir eben nicht... Ich wohne nun fast 1 Jahr in Norge und war vorher ca. 60 - 70 mal in Norge.... Dann glaube eben ???:)
    Ich wette micht um Geld, und schon garnicht um Mrd, es ist nur eine ehrliche Erfahrung...

    Gruß
    Trira

  • turistfisker
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    • 26. Februar 2011 um 01:22
    • #27

    @trira

    Ich bin bei der EINREISE nach Norge auch noch nie kontrolliert worden:).

    Allerdings habe ich schon Fahrzeuge gesehen, die vor der Fähre fast vollkommen in Einzelteile zerlegt waren, wie auch solche, die erst auf Höhe Flensburg auf den Parkplatz gewunken wurden...

    Darauf wetten würde ich allerdings auch nicht... schon gar nicht um Teuros.

    Halten wir uns also besser an die Gesetzestexte:klatsch:

  • antonio
    Ist oft hier
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    • 26. Februar 2011 um 08:32
    • #28
    Zitat von turistfisker

    Ich kann deine Fachkompetenz nicht beurteilen, aber vlt. gibt es ja einen Unterschied zwischen Waren und Zollwaren... kann aber dahingestellt bleiben. Und zwar deshalb, weil Gesetzes-oder Vorschrifteninterpretationen finden im nächsten Schritt erst wieder vor Gericht statt. Da das niemand wirklich will, hatte Freddy die Frage im Sinne von Wissen als Rechtssicherheit präzisiert... Also halte ich mich zunächst mal an den Wortlaut der Bestimmungen.

    Anders gesagt, was die Norweger erlauben, muss für den deutschen Staatsbürger in Deutschland nicht zwangsläufig auch erlaubt sein. Hier sieht es nämlich so aus:

    Jeder EU-Bürger kann aus anderen Ländern der EU, einschließlich Norwegen, zollfrei maximal 20 kg Fischprodukte zum privaten Verbrauch nach Deutschland einführen. Das ist eine absolute Obergrenze. Nachlesen kann man/frau das hier:

    http://www.zoll.de/faq/reiseverke…index.html#vub7

    Das heißt wiederum: Habe ich 15 kg Dorschfilet + 5 kg Räucherlachs + 1 Heilbutt von 10 kg im Stück bei der Ausreise aus Norwegen dabei, halte ich zwar die norwegischen Bestimmungen ein, liege aber mit 10 kg schon im Bereich der Deklarierungspflicht für die Einreise/Rückkehr nach Deutschland. Dazu müßte ich außerdem einen Übergang mit Grenzveterinärstelle benutzen.


    Ich mag nicht unbedingt streiten, aber Glauben hilft uns im Zweifelsfall nicht weiter.

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    lies mal richtig was da steht.

    "Im Reise- oder Postverkehr sowie mittels Bestellung im Fernabsatz dürfen Privatpersonen für ihren persönlichen Verbrauch folgende Erzeugnisse ohne die Vorlage veterinärrechtlicher Dokumente einführen:
    Fisch und Fischereierzeugnisse bis zu einer Höchstmenge von 20 Kilogramm oder dem Gewicht eines Fisches (maßgeblich ist hierbei der höhere der beiden Werte). Für Fisch und Fischereierzeugnisse aus den Faröern und Island gelten derzeit keine Höchstmengen.
    Lebende Muscheln aus Drittländern grundsätzlich bis zu einer Höchstmenge von 2 Kilogramm. Für einzelne Drittländer - derzeit Kroatien, Faröer, Grönland und Island - beträgt die Höchstgrenze 10 Kilogramm.
    Werden die o.g. "Freimengen" überschritten, ist die Einfuhr nur über Zollstellen möglich, an die eine Grenzkontrollstelle (sogenannte Grenzveterinärstelle) angegliedert ist, da eine veterinärrechtliche Abfertigung nach den Bestimmungen des gewerblichen Verkehrs (Untersuchung, Vorlage von Dokumenten etc.) erfolgen muss. Grenzkontrollstellen gibt es beispielsweise an den Flughäfen Berlin-Schönefeld, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München und Stuttgart.

    Diese Regelungen gelten nicht für die Einfuhr von Erzeugnissen zum persönlichen Verbrauch aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz."

    und die wareneinfuhr bzw. ausfuhrwertgrenze gilt für alles was über die grenze gebracht wird und dann nicht wieder mit zurückgenommen wird.

    antonio

  • turistfisker
    Angelfreund
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    • 26. Februar 2011 um 09:30
    • #29

    Ihr habt Recht, wer lesen kann ist klar im Vorteil:Danke:

  • freddy
    Gummi - und Eisenschmeisser
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    26. November 1954 (70)
    • 26. Februar 2011 um 11:41
    • #30
    Zitat von mantafahrer

    Kalmare sind keine Fische und auch keine "Fischwaren". Definitiv!
    Auch wenn sie "Tintenfisch" genannt werden........:rolleyes:

    Zitat von Achim.M

    Verstehe ich das richtig?
    Ein Kalmar gehört zu Gattung der Kopffüßer.
    Verwandtschaft eher mit den Schnecken.
    Nicht verwand mit den Fischen.
    Nur gemeinsamer Lebensraum, nämlich das Meer.

    Zitat von mantafahrer

    So ist es...........

    Hab ich doch gedacht dass von Manta Micha was adäquates rüberwächst. ;) :baby:

    Vielen Dank Michael. :Danke: Wie gut, dass Du hier bist. :happy:

    Auch vielen Dank an Tira nach Flekke. :Danke: Deine Beiträge waren auch sehr gut und aufschlussreich. :baby: :happy:

    Das mit den Kalmaren in Norge scheint ja doch ein interessantes Thema zu sein mit einigem weiteren Pontenzial. :) Insbesondere vor dem Hintergrund, da diese Kameraden sehr gut schmecken LC:) und man sie zusätzlich mitnehmen kann. :klatsch: :happy: :biglaugh: :hot:

    Ich denke mal, dass zum Zeitpunkt des Gesetzerlasses mit den 15kg, das Thema Kalmare noch nicht aktuell war, weil nicht bekannt. Hoffe dann, dass das noch 'ne Weile so bleibt. :cool:

    Beste Grüße :wave:

    freddy

    Besten Gruß
    freddy


    The difference between men and boys is the price of their toys.....

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