Deutschland braucht mehr Rentner
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Gast-KdA -
14. Dezember 2010 um 21:53
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Klaus, klar, dass das deine Meinung ist (Titel). Ich sehe das etwas diffezenzierter. Der Mann hat jetzt ziemliche Probleme am Hals. Vor allem, wenn er genau wusste, dass der Notruf ausgelöst wurde und kurz darauf Polizei eintreffen würde.
Nur eins war auch schon immer mein Wahlspruch:" Lieber steh ich vor Gericht, weil ich jemanden getötet habe, als er steht vor Gericht, weil er mich getötet hat. "...........................................Eine schwierige Angelegenheit....................................
Gruß Dieter
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Ist halt so in D Täterschutz geht vor Opferschutz
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Da stimme ich dir zu Klaus - bedingungslos! Leider!
Dieter
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Wie war das noch mit "Notwehr, Notstand" ?
Die Sache hätte auch anders ausgehen können, bei diesen Typen muss man auch damit rechnen, das Sie bewaffnet sind.
Trotzdem, jeder Tote ist einer zuviel.
MfG.
Frank -
genau so und nicht anders!
ich kann euch versichern,
wenn bei meinen eltern irgendwann
mal solche leute zu besuch kommen,
geht der alte auch an den waffenschrank!
und ich würde es nicht anders machen...fressen oder gefressen werden :o !
irgendwann ist halt mal schluss mit lustig!
ich bin da ganz auf der seite des rentners
und hoffe, die deutsche justiz sieht das auch so...was nützt einem der notruf, wenn die dich bis dahin niederstechen ?
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genau so und nicht anders!
ich kann euch versichern,
wenn bei meinen eltern irgendwann
mal solche leute zu besuch kommen,
geht der alte auch an den waffenschrank!
und ich würde es nicht anders machen...
fressen oder gefressen werden :o !
irgendwann ist halt mal schluss mit lustig!
ich bin da ganz auf der seite des rentners
und hoffe, die deutsche justiz sieht das auch so...
was nützt einem der notruf, wenn die dich bis dahin niederstechen ?
Zustimmung zu jedem einzelnen Wort.
Mein Vater würde mit der Schrotflinte auch bedingungslos dazwischenhalten und das ist gut so.
P.S.
Ausgelöster Notruf hin oder her. Diese Tatsache kann mir unter keinen Umständen mein Recht auf Notwehr nehmen da es sich um einen gegenwärtigen Angriff handelt. Was nützt es wenn die Polizei ein paar Minuten später eintrifft ? Ich hoffe auf einen verständnisvollen Richter. -
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Ausgelöster Notruf hin oder her. Diese Tatsache kann mir unter keinen Umständen mein Recht auf Notwehr nehmen da es sich um einen gegenwärtigen Angriff handelt. Was nützt es wenn die Polizei ein paar Minuten später eintrifft ? Ich hoffe auf einen verständnisvollen Richter.Genau das ist die entscheidende Frage
und genau hier habe ich arge Zweifel
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Genau das ist die entscheidende Frage
und genau hier habe ich arge Zweifel
Sein ""Glück"" ist, das der Täter (Einbrecher) keine Aussage mehr machen kann. -
Sein ""Glück"" ist, das der Täter keine Aussage mehr machen kann.
Die macht der Gerichtsmediziner
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